Brauche ich einen Termin?
Eine Sitzung CT-gesteuerte Schmerztherapie dauert etwa 10 Minuten. Allerdings müssen Sie nach der Injektion noch 30 Minuten zur Überwachung in der Praxis verweilen.
Damit wir die Wartezeit so gering wie möglich halten können, müssen wir diese Behandlungen terminieren. Dabei sind wir stets bemüht, Ihren Wünschen entsprechend schnelle und kurzfristige Termine anzubieten.
Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter 0231 – 55 0 55 oder hier!
Wie müssen Sie sich auf die Behandlung vorbereiten?
Sie kommen zuerst zu einem ärztlichen Vorgespräch in unsere Praxis. Dort besprechen wir mit Ihnen den genauen Ablauf der geplanten Therapie.
Wir benötigen vor der ERSTEN Behandlung folgende Blutwerte: Quick, PTT und Thrombozyten. Diese Werte sagen etwas über die Gerinnungseigenschaften Ihres Blutes aus.
Wir benötigen Ihren Röntgenpass!
Bringen Sie bitte Ihren Röntgenpass zur Untersuchung mit, damit wir ein Strahlenrisiko individuell abwägen können. Darüber hinaus werden wir hier natürlich auch die durchgeführte(n) Untersuchung(en) dokumentieren.
Sie haben noch keinen Röntgenpass?
Kein Problem. Sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen gern einen aus.
Bitte informieren Sie uns unmittelbar vor der Untersuchung, wenn:
- Sie schwanger sind oder zur Zeit stillen.
- Eine Nierenschwäche oder andere schwere Vorerkrankungen bestehen.
- Bekannte Allergien – insbesondere auf Kontrastmittel – bestehen. In diesem Fall können wir vor der Untersuchung durch eine Medikamentengabe eine allergische Reaktion auf das Kontrastmittel verhindern.
- Sie über Voruntersuchungen derselben Körperregion (CT-, MRT-, Röntgen- und nuklearmedizinische Untersuchungen) verfügen und diese mitgebracht haben.
Benötige ich eine Überweisung oder reicht schon die Vorlage meiner Gesundheitskarte?
Radiologische und nuklearmedizinische Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung dürfen nur als „Auftragsleistung“ erbracht werden. Das bedeutet, dass eine radiologische oder nuklearmedizinische Untersuchung immer auf Veranlassung ihres behandelnden Arztes erfolgen muss. Hierzu wird dieser einen Überweisungsschein ausstellen. Die alleinige Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) reicht daher nicht aus.
Wir dürfen eine radiologische oder nuklearmedizinische Untersuchung ohne einen Überweisungsschein NICHT ausführen. Ein „Nachreichen“ ist dabei gesetzlich nicht vorgesehen. Sollte uns also zum Termin Ihre Überweisung nicht vorliegen, können wir die geplante(n) Untersuchung(en) NICHT durchführen.
Privatpatienten dürfen auch ohne Überweisung untersucht bzw. behandelt werden, sofern eine entsprechende Indikation vorliegt.