Die Knochendichtemessung gehört seit dem 01.01.2014 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie im häufig anzutreffenden QCT-Verfahren (mittels CT) ausgeführt wird.
Um von den Krankenkassen als Leistung übernommen zu werden, muss sie zwingend in DXA-Technik durchgeführt werden. Die DXA-Technik wird vom Berufsverband der Osteologen ausdrücklich als die sicherste Messmethode zum Erkennen einer Osteoporose empfohlen (Gold-Standard).
In unserer Praxis setzen wir ausschließlich die DXA-Messtechnik ein.
Darüber hinaus müssen für die Durchführung der Knochendichtemessung – wie bisher – noch weitere medizinische Voraussetzungen erfüllt sein.
TIPP: Bleiben Sie kritisch.
Klären Sie mit Ihrem Radiologen vor Behandlungsbeginn die verwendete Messmethode, damit Sie die Knochendichtemessung nicht selber bezahlen müssen.
DXA-Osteodensitometrie in unserer Praxis