Wichtige Änderung zum 01.01.2015: Die elektronische Gesundheitskarte
Ab Januar 2015 werden gesetzlich versicherte Patienten den Arzt nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aufsuchen können. Die alten Chipkarten ohne Lichtbild sind dann ungültig. Auf diese Regelung haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherungsträger geeinigt.
Sie erkennen die eGK – im Gegensatz zur alten Krankenversicherungskarte (KVK) – am aufgebrachten Foto. Die gültige eGK ist vor Behandlungsbeginn vorzulegen und zwar zusätzlich zum Überweisungsschein! Nur noch in diesem Jahr kann daher noch die alte Krankenversicherungskarte (KVK) benutzt werden, sofern deren Ablaufdatum noch nicht erreicht wurde – die KVK also noch gültig ist.
TIPP: Benutzen Sie nur noch die neue eGK.
Diese Karte ist fälschungssicher. Zusätzlich ist aufgrund des Fotos eine Überprüfung der Personenidentität für uns möglich. Ein Leistungsmissbrauch durch Dritte – z.B. nach Verlust oder Diebstahl – wird hiermit erheblich erschwert.