Statistisch wird jeder zweite Träger eines Herzschrittmachers irgendwann in die Kernspintomographie geschickt. Dabei kann es aber durch Induktion von Strömen in den Elektroden zu Wärmeschäden der Herzinnenwand kommen. Zusätzlich drohen durch elektromagnetische Interferenzen Funktionsstörungen bis hin zum Totalausfall des implantierten Geräts.
Ambulante Kernspintomographie ausgeschlossen
Träger von Herzschrittmachern und ähnlicher Geräte (implantierte Defibrillatoren, Medikamentenpumpen, Cochleaimplantate usw.) werden grundsätzlich nicht mit der Kernspintomographie (MRT) untersucht. Das gilt generell für alle Indikationen, z.B. auch für Untersuchungen der Gelenke.
In der Regel gibt es aber Ausweichmöglichkeiten, z.B. Computertomographie oder Ultraschall.
Wenn die MRT nicht zu umgehen ist
Nur in Einzelfällen sind MRT-Untersuchungen unter umfangreichen Vorsichtsmaßnahmen, in dafür speziell eingerichteten kardiologischen Zentren und Universitätskliniken möglich. Sogar spezielle „MR-zugelassene“ Schrittmacher, die seit einigen Jahren hergestellt werden, sind dabei nicht völlig gefahrlos. Ihre Funktion sollte daher sofort vor und sofort nach der Untersuchung vom Fachmann überprüft werden.
Wenn Sie also eine Überweisung zur Kernspintomographie (Magnetresonanztomographie, MR) erhalten haben und einen Herzschrittmacher oder ein anderes implantiertes elektronisches Gerät tragen, so sollten Sie unbedingt ihren überweisenden Arzt darauf aufmerksam machen und mit ihm zusammen überlegen, ob andere diagnostische Alternativen ausgeschöpft werden können.